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AGB - uwekonzerte

Veranstaltungsservice Uwe Penner seit 32 Jahren
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Veranstaltungsservice Uwe Penner für Plakatierung
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsservice Uwe Penner ist die Vermittlung für Aushang von Plakaten, die Verteilung von Handzetteln, die Durchführung von Auslagen und Geschäftsaushängen sowie der Vertrieb anderer Werbemittel im Rahmen von Werbeaufträgen.
1.2. Für sämtliche Werbeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen „Wichtigen Hinweise„ zur Auftragsabwicklung, die ebenso wie die jeweils gültige Preisliste Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geltung konkurrierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.
2. Vertragsdurchführung
2.1. Die Angebote des Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma sind immer freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung dieses Werbeauftrages durch Veranstaltungsservice Uwe Penner oder durch Erfüllung ( Aushang, Verteilung etc. ) des Werbeauftrages ( was immer zeitlich vorhergeht ) zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen.
2.2. Mit der Bestätigung nach Ziff. 2.1. wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Für fest erteilte Aufträge kann ein Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Durchführung des Werbeauftrages erfolgen, sofern in den jeweiligen „Wichtigen Hinweisen„ keine andere Frist festgelegt wird. Danach ist eine Stornierung oder ein Austausch des Werbemotivs ausgeschlossen.
2.3. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich genannte Werbetreibende unter Angabe des zu bewerbenden Produktes bzw. nach Vorlage des Plakatmotivs angenommen und nur dann, wenn der Agentur bzw. dem Mittler nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist. Diese Regelung gilt auch für Werbetreibende, die Aufträge für ihren Plakataushang ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.
2.4. Aus witterungsbedingten Gründen ist Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages zeitlich zu verschieben. Sonstige Abweichungen von dem vereinbarten Werbeauftrag sind dann zulässig, wenn die Abweichung aus technischen Gründen erforderlich und die tatsächlich durchgeführte Werbung mit dem ursprünglichen Werbeauftrag gleichwertig ist. Die dem Veranstaltungsservice Uwe Penner zustehende Vergütung wird bei einer solchen Änderung nicht berührt. Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Falls seitens des Auftraggebers eine Verschiebung des Werbeauftrages gewünscht wird, ist hierzu das schriftliche Einverständnis von Veranstaltungsservice Uwe Penner erforderlich.
2.5. Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma ist berechtigt, die Durchführung eines Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den Vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, oder Veranstaltungsservice Uwe Penner aus anderen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Anspruch von Veranstaltungsservice Uwe Penner auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt, es sei denn der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag ersetzt werden.
2.6. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Veranstaltungsservice Uwe Penner die Durchführung des Werbeauftrages nicht selbst vornimmt, sondern die Auftragsabwicklung dritten Unternehmen überlässt. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung an Veranstaltungsservice Uwe Penner bleibt hier von unberührt, es sei denn, die Rechnung wird nach Absprache von der beauftragte Außenwerbefirma gestellt.
3. Konkurrenzausschluß
3.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Veranstaltungsservice Uwe Penner parallel zum Auftrag des Auftraggebers gegebenenfalls Werbeaufträge anderer Auftraggeber mit konkurrierenden Werbemitteln durchführt. Der Auftraggeber hat hiergegen keine Einwände. Eine Werbeexklusivität für Produkte des Auftraggebers wird ausdrücklich nicht vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Durchführung des Auftrages erfolgt auf Grundlage der abgesprochenen Preise mit dem Auftraggeber.
4.2. Veranstaltungsservice Uwe Penner ist berechtigt, die Durchführung des Werbeauftrages dann abzulehnen, wenn der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht fristgemäß bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. Veranstaltungsservice Uwe Penner ist in diesen Fällen auch berechtigt, bereits laufende Werbeaufträge mit sofortiger Wirkung einzustellen.
4.3. Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Zahlung in Verzug oder stundet Veranstaltungsservice Uwe Penner die Zahlung der vertraglich vereinbarten Zahlung, ist Veranstaltungsservice Uwe Penner berechtigt, Verzugs-bzw. Stundungszinsen in der Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszins der deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin ist Veranstaltungsservice Uwe Penner im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, pauschalierte Mahn bzw. Geldeinzugskosten in angemessener Höhe zu verlangen sowie nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurück zutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.5 Bei Neukunden ist grundsätzlich 100% Vorrauskasse zu entrichten. Bestandskunden zahlen bei Auftragserteilung 50% der Gesamtsumme an. Die Restzahlung der Gesamtrechnung ist nach Aufhängung der Plakatierung zur Zahlung fällig.
5. Gewährleistungen
5.1. DIN-A 0 Hartfasertafeln die für Außenplakatierung verwendet werden, nehmen Feuchtigkeit auf und sind ohne Verstärkungsleisten nicht für den Dauereinsatz für Außen geeignet. Eine Haftung von Veranstaltungsservice Uwe Penner für eine Beschädigung bzw. Verlust der Werbemittel wird dann nicht übernommen, wenn die angelieferten Werbemittel nicht den von Veranstaltungsservice Uwe Penner mitgeteilten Bestimmungen entsprechen. Papierplakate sein. Affichenpapier immer müssen
5.2. Veranstaltungsservice Uwe Penner gewährleistet eine angemessene Präsenz der Werbemittel. Eine Plakatierung an bestimmten Standorten oder Aushangstellen kann jedoch nicht garantiert werden. Liegt keine angemessene Präsenz vor und ist Veranstaltungsservice Uwe Penner hierfür verantwortlich, wird sich Veranstaltungsservice Uwe Penner darum bemühen, die Angemessenheit der Präsenz sicherzustellen. Falls, gleich aus welchen Gründen, eine angemessene Präsenz in einzelnen Städten oder innerhalb des gesamten Plakatierungsgebietes teilweise nicht realisiert werden kann, hat der Auftraggeber kein Recht, die Bezahlung der gesamten vertraglich vereinbarten Vergütung zu verweigern. §§ 266, 320 Abs. 2 BGB sind insoweit ausgeschlossen.
5.3. Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma übernimmt keine Gewährleistung für die vertragsmäßige Durchführung des Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet bei Veranstaltungsservice Uwe Penner angeliefert werden. Kann in einem solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird dem Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Werbeauftrages trotz der nichtvertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist Veranstaltungsservice Uwe Penner berechtigt, dem Auftraggeber anfallende Mehr- oder Zusatzkosten zu belasten. Papierplakate müssen immer als Affichenpapier mindestens 115gr. angeliefert werden.
6. Ersatzansprüche
6.1. Die Haftung von Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma für eine nicht vertragsgemäße Durchführung des Werbeauftrages ist – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
6.2. Im Übrigen ist die Haftung von Veranstaltungsservice Uwe Penner in den Fällen von Ziffer 5.1 auf den Materialwert der beschädigten oder zerstörten Werbemittel beschränkt. Bei nicht vertragsgemäßer Durchführung des Werbeauftrages ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
6.3. Die Haftung von Veranstaltungsservice Uwe Penner für ausführende Unternehmen sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ebenfalls auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt sowohl für die Auswahl dieser Unternehmen als auch für deren Durchführung des Werbeauftrages. Keine Haftung wird von Veranstaltungsservice Uwe Penner übernommen für von Veranstaltungsservice Uwe Penner nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen mit Bezug auf den Werbeauftrag sowie das Überkleben, die Beschädigung, oder umstellen, sowie das Entwenden der Werbemittel durch Dritte.
6.4. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung des Werbeauftrages müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Bei der Geltendmachung sind die Gründe für den Ersatzanspruch sowie geeignete Beweismittel schriftlich vorzulegen. Werden Einwendungen gegen die vertragliche Leistung nicht bis zum letzten Tag des Aushangs oder Verteilzeit bzw. ohne Vorlage von geeigneten Beweismitteln erhoben, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
7. Freistellung
7.1. Falls der Auftraggeber anlässlich der Durchführung des Werbeauftrages von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten wegen unzulässiger Anbringung oder Verteilung von Werbemitteln auf Unterlassung, Leistung eines Nutzungsentgeltes oder Leistung von Schadenersatzes in Anspruch genommen wird, stellt Veranstaltungsservice Uwe Penner den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber den Anspruch des Dritten sofort Veranstaltungsservice Uwe Penner anzeigt und Veranstaltungsservice Uwe Penner ohne jede Einschränkung ermächtigt, den behördlichen Anspruch bzw. den Anspruch eines sonstigen Dritten im eigenen Namen abzuwehren.
7.2. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für den Inhalt der Werbemittel. Der Auftraggeber steht insbesondere dafür ein, dass der Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt. Er garantiert auch, dass er über sämtliche für die Verwendung des Werbemittels notwendingen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Auftraggeber stellt Veranstaltungsservice Uwe Penner bzw. die beauftragte Außenwerbefirma insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei.
8. Sonstiges
8.1. Für die Einholung von Genehmigungen bei Gemeinden/Städten übernimmt der Auftraggeber die notwendigen Genehmigungsgebühren zzgl. 2.-€ pro Anfrage bei Gemeinden/Städten Bearbeitungsgebühr zzgl. der gesetzl. MwSt.
8.2. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen, ganz oder teilweise, unwirksam oder nicht durchführbar ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche die Parteien bei Kenntnis der Teilunwirksamkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vereinbart hätten.
8.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Geschäftsleuten, im Zusammenhang mit der Durchführung des Werbeauftrages ist das Amtsgericht Freising. Bei Streitigkeiten , die vor dem Landgericht durchgeführt werden müssen, ist der Geritsstand beim Landgericht Landshut.

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit, aufrufbar unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr


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